Zweite Fremdsprache
Die zweite Fremdsprache am Kolleg
Voraussetzung für den Besuch der gymnasialen Oberstufe ist der Erwerb einer zweiten Fremdsprache neben Englisch. Am Kolping-Kolleg Freiburg bieten wir alternativ Französisch oder Latein als Anfangsunterricht an, das heißt, es werden keine Vorkenntnisse vorausgesetzt.
Laut Kolleg-Verordnung § 12 (4) setzt der Erwerb der allgemeinen Hochschulreife Grundkenntnisse in einer zweiten Fremdsprache voraus. Diese können nachgewiesen werden durch
1. die Teilnahme am Unterricht in vier aufeinander folgenden Schuljahren (dies gilt auch für Schulen, die Sie vor Eintritt in das Kolleg besucht haben)
oder
2. das Bestehen einer vom Kolleg vor Eintritt durchgeführten schriftlichen und mündlichen "Feststellprüfung" in einer zweiten Fremdsprache, wenn die Grundkenntnisse auf sonstige Weise erworben wurden (z.B. wenn man eine Sprache als Muttersprache beherrscht); die Aufgaben werden vom Regierungspräsidium gestellt. (Wer an dieser Prüfung teilnehmen möchte, muss sich bereits bis Ende November über die Schulleitung dafür anmelden. Genauere Auskünfte dazu gibt es bei der Schulleitung.)
oder
3. die Teilnahme am Unterricht in einer zweiten Fremdsprache am Kolleg in der Einführungsphase und in den beiden ersten Schulhalbjahren der Kursphase in einem gegebenenfalls dreistündigen Kurs; dabei müssen die betreffenden Kollegiat:innen den zweiten oder einen späteren Kurs mindestens mit der Note „ausreichend“ (5 Punkte) abschließen oder dieses Ergebnis in einer schriftlichen und mündlichen Nachprüfung erzielen.
